ALTERNATIVE LISTE OBERENGSTRINGEN
AKTUELLES
Termine
01.05.2024 1.Mai-Feier in Dietikon (ab 12 Uhr in der Markthalle Kirchplatz)
26.05.2024 Grenzumgang
09.06..2024 Abstimmungen
17.06.2024 Gemeindeversammlung
31.07.2024 Bundesfeier
22.09.2024 Abstimmungen (Parolen siehe unten)
Anfrage an den Gemeinderat betreffend Gemeindeliegenschaften
In Zusammenhang mit COVID-19 hat Stefan Bolz am 27.5.2020 die folgenden Fragen an den Gemeinderat
gestellt. Wir veröffentlichen hier die Antworten des Gemeinderates.
1. Sind in Oberengstringen Unternehmen in Gemeindeliegenschaften eingemietet?
Ja, die Gemeinde besitzt entlang der Neugutstrasse im Gewerbebereich sechs Grundstücke mit
Baurechtsnehmern sowie zwei Gewerbetreibende an der Dorfstrasse.
2. Hat der Gemeinderat schon darüber nachgedacht, Unternehmen temporär die Miete zu erlassen bzw. zu
reduzieren oder hat er im Sinn dies noch zu tun?
Die Gemeinde ist diesbezüglich proaktiv vorgegangen und hat das Gespräch auf Gesuch hin mit den
betroffenen Mietern aufgenommen. Gleichzeitig ist die Gemeinde Miteigentümerin der Zentrums AG und hat
mit den Covid-19 betroffenen Ladenbesitzer im Zentrum bezüglich Mietzins-Reduktionen Gespräche geführt
und teilweise Mietzinsaufschub gewährt. Der Entscheid des Bundesrates ist diesbezüglich noch ausstehend.
3. Ist es in Oberengstringen auch so, wie dies nach meinen Informationen in anderen Gemeinden der Fall ist,
dass Referenzzinssenkungen nur auf Begehren der Mieter hin weitergegeben werden?
Die Entwicklung des Referenzzinssatzes wird durch die Liegenschaftenverwaltung laufend verfolgt und dies
ist den Mietern bis dato jeweils angezeigt worden ohne Begehren der Mieterschaften. Die letzte
Referenzzinssenkung von 0.25% (= -1.16% Senkung des Nettomietzinses, unter Berücksichtigung aller
Faktoren) wurde auf Eigeninitiative per Gemeinderatsbeschluss vom 23. März 2020 an die Mieter
weitergegeben.
4. Muss die Gemeinde bei einem Begehren eines Mieters auf Weitergabe der Referenzzinssatzreduktion die
gesamte Zinssenkung weitergeben?
Die Aufgabe als Liegenschaftenverwaltung und als Gemeinde besteht darin, mit dem
Liegenschaftenvermögen haushälterisch und wirtschaftlich umzugehen. Weiterhin bestehen auch eine
Fremdfinanzierung sowie die Pflicht der Werterhaltungsinvestitionen. Daraus geht hervor, dass je nach
Liegenschaft die Senkungen des Referenzzinssatzes vollumfänglich oder teilweise weitergegeben werden,
unter Berücksichtigung der Quartierüblichkeit mit gleichem oder ähnlichem Wohnsegment.
Bundesfeier 2019
Ob Wilhelm Tell wirklich gelebt hat, wissen wir nicht, aber dass er Gessler erschossen hat, das ist sicher.
Mit diesem Zitat eines österreichischen Schriftstellers hatte Richard Wolff das Publikum definitiv auf seiner
Seite. Auch Skeptiker und politische Gegner zollten ihm Lob für seine erste Augustrede, die er in Engstringen,
wo er einen Teil seiner Jugend verbracht hatte, am 31.Juli 2019 hielt. Mancher Zuhörer dürfte seine Vorurteile
gegen die AL und ihren prominentesten Vertreter nach dieser Rede revidiert haben.
Vielen Dank an alle, die zum Gelingen dieses sehr gut besuchten Anlasses beigetragen haben und
insbesondere an unseren Gastredner, Richard Wolff, AL Stadtrat von Zürich.
Parolen
Parolen für den 24. November 2024:
Bund:
Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen: NEIN
Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete): NEIN
Änderung des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs): NEIN
Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (EFAS): NEIN